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  • Nachüberprüfung §57a

    Fahrzeuge, die wegen eines schweren Mangels bei der §57a-Begutachtung durchgefallen sind, müssen keine neuerliche komplette §57a-Überprüfung durchlaufen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden: Wiedervorführung des Fahrzeugs in derselben Prüf- oder Begutachtungsstelle Zwischen dem ersten negativen Gutachten und der nächsten Überprüfung dürfen nicht mehr als 1.000 Kilometer zurückgelegt worden sein und nicht mehr als 4 Wochen ( 28 Tage ) vergangen sein

  • §57a Pickerlüberprüfung LKW bis 3500kg

    Die §57a Pickerlüberprüfung LKW bis 3500kg überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

  • §57a Pickerlüberprüfung Anhänger 750kg

    Die §57a Pickerlüberprüfung Anhänger 750kg überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

  • §57a Pickerlüberprüfung PKW

    Die §57a Pickerlüberprüfung PKW überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

  • Achsvermessung und Spureinstellung

    Im Rahmen einer Achsvermessung und Spureinstellung wird die Fahrwerksgeometrie überprüft und mit den vom Hersteller vorgegebenen Werten verglichen. Die nachfolgenden Spureinstellung dient dazu, vom Optimum abweichende Werte zu korrigieren. Beschädigte oder verschlissene Komponenten müssen ersetzt werden.

  • Fehlersuche

    Die Fehlersuche beinhaltet unter anderem Geräusche am Fahrzeug auf der Bühne zu definieren, Warnleuchten mit der digitalen Auslese zu diagnostizieren.

  • Reifenmontage

    Reifenmontage: Reifen auf Felgen aufziehen, Wuchten und Montage

  • Tausch der Bremsflüssigkeit

    Unabhängig von der Laufleistung sollte die Bremsflüssigkeit spätestens alle zwei Jahre ausgetauscht werden. Durch poröse Bremsschläuche kann es zum Beispiel vorkommen, dass sie Wasser aufnimmt – Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch, also feuchtigkeitsbindend.

  • Rad umstecken

    Rad umstecken, inkl. wuchten, Preis pro Rad

  • Getriebeölspülung

    Bei der Getriebespülung werden in einem Vorgang die Ablagerungen entfernt und das Öl ausgetauscht. Dies bringt dabei viele Vorteile mit sich: Durch ein sauberes und optimales Schaltverhalten verbessert sich das Fahrverhalten und Ihr Fahrzeug schaltet wieder einwandfrei. Wir empfehlen eine Getriebespülung nach rund 60.000 bis 90.000 km, um Reparaturen und Schäden vorzubeugen. (Ölart und Ölmenge variiert je nach Fahrzeug)

  • Klimaservice für alle Marken -134a-

    Klimaservice: Kommt nur mehr warme Luft oder schlecht riechender Geruch aus Ihrer Klimaanlage, dann ist es Zeit für unser Klimaservice! Befüllung erfolgt je nach Füllmenge Fragen Sie auch nach unserem "Major" dem Ozongenerator! Durch die oxidierende Wirkung des Ozons werden Geruchsstoffe in geruchsneutrale Stoffe umgewandelt.Keime und geruchverursachende Bakterien werden, auch an sonst unzugänglichen Stellen abgetötet. Nach der Behandlung ist das Fahrzeug desinfiziert und in der Regel Geruchsfrei (Raucherfahrzeug)

  • Klimaservice für alle Marken -1234yf-

    Klimaservice Kommt nur mehr warme Luft oder schlecht riechender Geruch aus Ihrer Klimaanlage, dann ist es Zeit für unser Klimaservice! Befüllung erfolgt je nach Füllmenge Fragen Sie auch nach unserem "Major" dem Ozongenerator! Durch die oxidierende Wirkung des Ozons werden Geruchsstoffe in geruchsneutrale Stoffe umgewandelt.Keime und geruchverursachende Bakterien werden, auch an sonst unzugänglichen Stellen abgetötet. Nach der Behandlung ist das Fahrzeug desinfiziert und in der Regel Geruchsfrei (Raucherfahrzeug)

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