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"Blinde" Scheinwerfer
gemäß §57a dürfen Scheinwerfer keine Trübung aufweisen
Beschreibung
"Blinde" Scheinwerfer : Die Rede ist von Auto-Scheinwerfern, die über die Jahre verschiedenen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind und ihnen Tribut zollen müssen. Der transparente Kunststoff wird dann allmählich matt und milchig und die Leuchtkraft nimmt entsprechend ab. Gemäß §57a (Prüfgutachten) müssen die Scheinwerfer den Vorschriften entsprechen. Um die Scheinwerfer wieder wie neu benutzen zu können bedarf es Jahrelanges Know How, deshalb übernimmt hier der Chef persönlich Preis variiert nach Schweinwerfergröße
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